Die kirchliche Bestattung

Wer zu Lebzeiten Mitglied unserer Kirche war, hat ein Recht auf ein würdiges und liebevoll gestaltetes letztes Geleit. Unsere Pfarrerinnen und Pfarrer stehen dafür zur Verfügung, sie begleiten Sie im Trauerfall einfühlsam und engagiert. Alle rechtlich zulässigen Bestattungsformen können von der Trauergemeinde gewählt werden. Wenn die Bestattung an einem weiter entfernten Ort stattfinden soll, kümmern sich Pfarrerinnen und Pfarrer gerne um die Vermittlung eines Ansprechpartners vor Ort.

Urnentrauerfeier
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Mit einem persönlichen Lebensrückblick und Gottes Segen loslassen
Sie gestalten eine Bestattung auch dann mitfühlend und individuell, wenn der oder die Verstorbene in der Kirchengemeinde kaum oder gar nicht persönlich bekannt war. Um die Lebensgeschichte, die Beziehungen und die Persönlichkeit wertschätzend in Erinnerung rufen zu können, gibt es ein Vorgespräch mit den Angehörigen. Dabei erleichtert es manchmal den Einstieg, wenn Sie ein paar Fotos mitbringen. Wo und wann man sich trifft, wird telefonisch je nach Gegebenheit und nach den Bedürfnissen der Trauernden vereinbart. Normalerweise ist die Kirchengemeinde zuständig, in der der verstorbene Mensch zuletzt gewohnt hat. Ausnahmen sind aber in der Regel unbürokratisch möglich.

Abschiednehmen in einer Kirche?
In vielen Fällen können Trauerfeiern oder Bestattungen in einem der Gotteshäuser stattfinden: Ohne Zeitdruck, in würdigem Rahmen und statt des CD-Spielers steht eine Orgel zur Verfügung. Fragen Sie in Ihrer Kirchengemeinde gleich nach dem Todesfall nach, wie die Gegebenheiten vor Ort sind.

Kosten, Gebühren, Honorare?
Während konfessionsfreie Rednerinnen und Redner bis zu 1000 € in Rechnung stellen, fällt für die kirchliche Begleitung höchstens eine "Fahrtkostenentschädigung" an. Falls die Trauerfeier in einer Kirche stattfinden kann, fallen bei einigen Gemeinden Gebühren an. Dies sind in der Regel die Kosten für den Arbeitseinsatz von Organist:innen und Mesner:innen. Die Kosten dafür liegen dann aber unter denen, die für die Nutzung einer kommunalen Trauerhalle anfallen.

Ausgetreten: Gibt es trotzdem eine kirchliche Bestattung?
Wer aus der Kirche austritt, erklärt damit seine Konfessionslosigkeit, das heißt dass er oder sie nicht mehr auf ein religiöses Bekenntnis angesprochen werden möchte. Das muss grundsätzlich akzeptiert werden, auch mit Blick auf die Gestaltung des Begräbnisses. Wenn Angehörige jedoch den dringenden Wunsch nach einer kirchlichen Begleitung haben und sich sicher sind, dass dies den Überzeugungen des verstorbenen Menschen nicht widerspricht, empfiehlt sich ein Gespräch mit der zuständigen Pfarrperson.

Kirchliche Bestattung
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Kirchliche Erinnerungskultur
Im Glaubensbekenntnis versichert sich die christliche Gemeinde ihrer Hoffnung.
Besonders wichtig ist der letzte Glaubenssatz:
Ich glaube an den Heiligen Geist,
die heilige christliche Kirche,
Gemeinschaft der Heiligen,
Vergebung der Sünden,
Auferstehung der Toten und das ewige Leben.

Und es gibt noch weitere Gedenkmöglichkeiten in den Gemeinden: In vielen Kirchengemeinden wird am Sonntag nach der Bestattung im Gottesdienst der Name des Toten oder der Toten vorgelesen. In einem kurzen Gebet wird nochmals der Verstorbenen der vergangen Woche gedacht. Das Anzünden einer Kerze an der Osterkerze ist das sichtbare Zeichen für die christliche Hoffnung auf Auferstehung.
Am Ewigkeitssonntag - das ist der letzte Sonntag vor dem Advent - steht das Totengedenken ganz im Mittelpunkt des Gottesdienstes. In der Regel wird traditionell an diesem Sonntag nochmals aller Verstorbenen des vergangenen Kirchenjahres gedacht.

Neben den Erinnerungsmöglichkeiten in Gottesdiensten bietet die Evang.-Lutherische Kirche in Bayern auch ein Online-Portal an, auf dem Trauernde Ihre Erinnerung gestalten können. Sehen Sie sich gerne mal auf gedenkenswert.de um.