Jede - nicht ausschließlich für private Inhalte genutzte - Website muss gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) ein Impressum haben. Die Angaben des Impressums müssen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Das Impressum muss den Namen und die komplette Anschrift des Anbieters enthalten, bei juristischen Personen, z. B. Körperschaften wie Kirchengemeinden und Vereinen weitere Angaben wie insbesondere die Rechtsform, ggf.einen Registereintrag und den Vertretungsberechtigten. Den vollständigen Wortlaut des § 5 TMG finden Sie hier.
Mit Hilfe dieser Angaben muss dem Nutzer der Webseite eine schnelle elektronische Kontaktaufnahme und eine unmittelbare Kommunikation ermöglicht werden. Es gehört also eine E-Mail-Adresse in das Impressum, die Angabe der Telefonnummer wird empfohlen. Auf Aktualität ist zu achten.
Das Impressum muss von jeder Seite der Website aufgerufen werden können. Es empfiehlt sich, es in der Kopf- oder Fußzeile zu verlinken.
Sobald auf der Website redaktionelle Inhalte hinterlegt werden, muss gemäß § 18 MStV im Impressum zusätzlich ein für den journalistisch-redaktionellen Inhalt Verantwortlicher genannt werden. Diese Person muss mit vollständig ausgeschriebenem Namen und Anschrift benannt werden. Sind die Verantwortlichkeiten auf verschiedene Personen verteilt, so muss jede Person mit entsprechendem Verantwortungsbereich genannt werden (Art der Nennung s. o.). Wird z. B. der separat verfasste Gemeindebrief als Download-Dokument angeboten, sollte muss auch hier ein gesonderter Verantwortlicher benannt werden.
Ein Beispiel-Impressum finden Sie auf www.musterwebsite-evangelisch.de
Einen Impressums-Generator finden Sie z.B. auf http://www.e-recht24.de/impressum-generator.html